Beitragsorientierte Versorgungsregelung - Arbeitgeberfinanziert
Diese Versorgungsregelung regelt eine vom Mitglied des Bochumer Verbandes finanzierte beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer. Die Versorgungsaufwendungen (Versorgungsbeiträge) werden über versicherungsmathematische Leistungstafeln in Versorgungsbausteine umgerechnet.
Die Finanzierung der Versorgungszusage erfolgt unternehmensintern durch Bildung von Pensionsrückstellungen. Das Mitglied kann die Verpflichtung aus dieser Versorgungsregelung durch eine Rückdeckungsversicherung finanzieren.
Rechtsgrundlage der Versorgung ist die Zusage des Mitglieds gegenüber dem Arbeitnehmer gemäß der jeweiligen Fassung dieser Versorgungsregelung und ggf. der unternehmensinternen Regelungen.